Internationales Steuerrecht für Unternehmen

Unsere Spezialisierung im internationalen Steuerrecht

Das internationale Steuerrecht stellt den Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeiten im Steuerrecht dar. In der Regel geht es hier um viel Geld. Wir helfen bei der Vermeidung von Fehlern, die später viel Geld kosten können.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Planung und Nutzung ihrer steuerlichen Vorteile. Wer einmal die Zuschätzungen der Fachprüfer für Auslandsbeziehungen im Rahmen einer Betriebsprüfung erlebt hat oder erfährt, dass er für die letzten Jahre rückwirkend Steuererklärungen abgeben und Steuer nachzahlen muss oder zu Unrecht an das Finanzamt gezahlte oder auf seinen Ausgangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer nicht zurückerhält, weiß unsere Dienstleistungen zu schätzen. Hier gilt der Spruch: „If you think compliance is expensive, try to be incompliant“. Zu deutsch: „Wenn Du glaubst, es sei teuer, sich an die Regeln zu halten, versuche mal die Regeln zu missachten“.

Diese Leistungen bieten wir Unternehmen im internationalen Steuerrecht

Verrechnungspreise

In international tätigen Unternehmen und Konzernen tauschen die einzelnen Unternehmenseinheiten in diversen Ländern Lieferungen und Leistungen mit einander aus und zahlen dafür Entgelte, die sogenannten Verrechnungspreise. Werden diese nicht korrekt ermittelt oder dokumentiert drohen bei einer Betriebsprüfung hohe Strafen und Nachzahlungen. Wir helfen Unternehmen, einen angemessenen Verrechnungspreis zu ermitteln und erstellen Verrechnungspreisdokumentationen.

Umsatzsteuer

Umsatzsteuerregelungen in der EU gelten als kompliziert und sind ständigen Änderungen unterworfen. Gerade bei Lieferungen oder Leistungen über die Grenze, Dreiecksgeschäften oder Konsignationslagern passieren schnell Fehler, die teuer werden können. Unternehmen, die Umsatzsteuer zu Unrecht ausweisen schulden diese dem Finanzamt, obwohl das empfangende Unternehmen keine Vorsteuer ziehen kann. Unternehmen, die zu Unrecht keine Umsatzsteuer ausweisen schulden diese ebenfalls. Wer mit EU Unternehmen Geschäfte macht, ohne deren Umsatzsteuer ID-Nr. zu überprüfen läuft Gefahr, die Haftung für die Umsatzsteuer zu übernehmen. Wir prüfen einzelne Geschäftsvorfälle auf deren umsatzsteuerliche Behandlung oder zeigen Ihnen in einem Umsatzsteuergutachten die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung all Ihrer Geschäftsmodelle auf. Mehr über internationale Umsatzsteuer und Umsatzsteuergutachten.

Internationales Steuerrecht für Unternehmen

Internationales Steuerrecht für Unternehmen

Entsendungen von Arbeitnehmern

Werden Arbeitnehmer für eine begrenzte Zeit bei einem anderen Konzernunternehmen in einem anderen Land tätig spricht man von Entsendung. Bevor es losgeht sind vielschichtige lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen zu klären und Berechnungen durchzuführen. Fachleute aus beiden betroffenen Ländern sollten hinzugezogen werden. Unsere Experten helfen gerne weiter und zeigen Lösungswege auf. Worauf Sie bei der Entsendung von Mitarbeitern achten müssen.

Steuerplanung im Konzern und bei Umstrukturierungen, Neugründungen und Akquisitionen

Wie können international tätige Unternehmen Ihre Konzernsteuerquote senken? Wie können die Risiken bei Betriebsprüfungen gering gehalten werden? Welche Auswirkungen haben die BEPS Aktionspläne auf Ihre Unternehmen? Wie wird bei Umstrukturierungen die Aufdeckung und Versteuerung stiller Reserven oder Grunderwerbsteuer vermieden? Was sollte ich bei einer Neugründung steuerlich beachten? Welche Akquisitions- und welche Transaktionsstruktur ist am vorteilhaftesten bei Unternehmenskäufen? Mit diesen und anderen Fragen beschäftigen sich die Experten der Benefitax im Rahmen der Steuerplanung.

Expansion vom bzw. ins Ausland

Planen Sie mit Ihrem ausländischen Unternehmen auf dem deutschen Markt Fuß zu fassen? Oder wollen Sie als deutsches Unternehmen Ihre Produkte professionell im Ausland verkaufen oder dort Ihre Dienstleistungen anbieten? Gleich, ob es um umsatzsteuerliche Fragen, die Anmeldung von Mitarbeitern im Ausland, um die Errichtung einer Niederlassung, die Gründung einer Tochtergesellschaft oder den Kauf eines Unternehmens in einem anderen Land geht, die Benefitax kann Ihnen weiterhelfen. Sprechen Sie uns auf unsere Leistungen zur Gründung von Tochtergesellschaften und Niederlassungen an.